Sonntag, 8. März 2026

Lehrveranstaltung UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

030776 KU Umweltverträglichkeitsprüfung (2026S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
  • Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Do 26.02.2026 23:59
  • Anmeldung von Sa 28.02.2026 00:01 bis Mi 04.03.2026 23:59
  • Anmeldung auch noch in der ersten Einheit am 10.03.2026 möglich!
  • Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch18.03.16:45 - 19:15Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag24.03.16:45 - 19:15Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag14.04.16:45 - 19:15Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag21.04.16:45 - 19:15Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist das Erlernen der wesentlichen rechtlichen Aspekte sowohl des Unionsrechtes als auch des österreichischen Rechts für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Viele Infrastrukturvorhaben, größere Bauvorhaben, Energieerzeugungs- und Betriebsanlagen sowie Bergbau- und Abfallbehandlungsanlagen sind UVP-pflichtig. Die EU-Verordnung für den beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und die UVP-Novelle 2023 führten zu wichtigen Änderungen im UVP-Recht. Derzeit werden Änderungen im UVP-Verfahren vorbereitet, die zu einer Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren führen sollen und auch Änderungen von Regelungen im UVP-G vorsehen, die von der EU-Kommission als unionsrechtswidrig beanstandet wurden.
Neben dem Unionsrecht und dem österreichischen UVP-G samt dazugehörigem Verfahrensrecht wird auch die Aarhus Konvention und deren Bedeutung für das UVP-Verfahren behandelt.
Anhand der Lernunterlage des Vortragenden und den maßgeblichen Gesetzestexten werden die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung zum UVP-Verfahren dargestellt und mit den Studierenden erörtert.
In einer schriftlichen Klausur sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können wiedergeben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

eine schriftliche Klausur
Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

positive Beurteilung der Klausur; in Zweifelsfällen kann auch die mündliche Mitarbeit (ausschließlich im positiven Sinne) herangezogen werden

Prüfungsstoff

Vortrag, Diskussion

Literatur

wird ggf in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben

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