2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung noch in der ersten Stunde am 19.03.2025 möglich
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Mittwoch19.03.16:45 - 19:15Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG- Mittwoch26.03.16:45 - 19:15Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch09.04.16:45 - 19:15Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag13.05.16:00 - 18:30Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 5.OG
- Mittwoch21.05.16:45 - 19:15Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist das Erlernen der wesentlichen rechtlichen Aspekte sowohl des Unionsrechtes als auch des österreichischen Rechts für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Viele Infrastrukturvorhaben, größere Bauvorhaben, Energieerzeugungs- und Betriebsanlagen sowie Bergbau- und Abfallbehandlungsanlagen sind UVP-pflichtig. Die EU-Verordnung für den beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und die UVP-Novelle 2023 führten zu wichtigen Änderungen im UVP-Recht.
Neben dem Unionsrecht und dem österreichischen UVP-G samt dazugehörigem Verfahrensrecht wird auch die Aarhus Konvention und deren Bedeutung für das UVP-Verfahren behandelt.
Anhand der Lernunterlage des Vortragenden und den maßgeblichen Gesetzestexten werden die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung zum UVP-Verfahren dargestellt und mit den Studierenden erörtert.
In einer schriftlichen Klausur sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können wiedergeben.
Viele Infrastrukturvorhaben, größere Bauvorhaben, Energieerzeugungs- und Betriebsanlagen sowie Bergbau- und Abfallbehandlungsanlagen sind UVP-pflichtig. Die EU-Verordnung für den beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und die UVP-Novelle 2023 führten zu wichtigen Änderungen im UVP-Recht.
Neben dem Unionsrecht und dem österreichischen UVP-G samt dazugehörigem Verfahrensrecht wird auch die Aarhus Konvention und deren Bedeutung für das UVP-Verfahren behandelt.
Anhand der Lernunterlage des Vortragenden und den maßgeblichen Gesetzestexten werden die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung zum UVP-Verfahren dargestellt und mit den Studierenden erörtert.
In einer schriftlichen Klausur sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können wiedergeben.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
eine schriftliche Klausur
Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen)
Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
positive Beurteilung der Klausur; in Zweifelsfällen kann auch die mündliche Mitarbeit (ausschließlich im positiven Sinne) herangezogen werden (Diskussion während des Vortrags)
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