Montag, 13. Februar 2012

UVP-Richtlinie heißt jetzt RL 2011/92/EU

Vor kurzem ist im Amtsblatt der EU eine konsolidierte Fassung der UVP-RL veröffentlicht worden. Inhaltliche Änderungen enthält die konsolidierte Fassung nicht, es wurde aber die Nummerierung der Artikel angepasst (Art 10a ist nunmehr Art 11; eine Übersichtstabelle findet sich am Ende der RL).

Dieser "kodifizierte Text" der UVP-RL findet sich im ABl vom 28.1.2012, L 26/1, und kann in deutscher Sprache hier abgerufen werden.

Die UVP-RL hat nun die neue Bezeichnung

"RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten"

Zu den bisherigen vier Anhängen sind zwei neue Anhänge (Aufhebung der "Ur-Richtlinie" und der ÄnderungsRL sowie eine Tabelle der alten und neuen Artikel-Nummerierung) dazugekommen (siehe Artikel 14):

"Art. 14. Die Richtlinie 85/337/EWG, in der Fassung der in Anhang V Teil A aufgeführten Richtlinien, wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang V Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen."

Auch die vielen Spiegelstriche wurden übrigens aus dem Text entfernt und durch Buchstabenbezeichnungen ersetzt (siehe Anhang VI - Entsprechungstabelle).

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