Seit vielen Jahren ist das Umwelt- und Technikrecht eine Kernkompetenz der Rechtsanwälte HASLINGER / NAGELE & PARTNER. Bei der Betreuung grenzüberschreitender Fragestellungen kann die Kanzlei dabei auf ein Netz von Korrespondenzpartnern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zurückgreifen.
Diese internationale Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Beratern, die im Bereich des Umweltrechts spezialisiert sind, wurde anlässlich einer heuer von HASLINGER / NAGELE & PARTNER veranstalteten Tagung weiter intensiviert. Beim zweiten „Environmental Law Symposium" am 8. und 9. Juli 2010 in Wien konnten Teilnehmer aus führenden Umweltrechtskanzleien aus Brüssel, London, Madrid, München und Washington D.C. sowie von Consulting-Unternehmen aus Großbritannien, Holland und Spanien von HASLINGER / NAGELE begrüßt werden.
Bei dem Symposium wurden unter anderem Fragen der neuen IPPC-Richtlinie, des Emissionshandels, der Produktverantwortlichkeit unter REACH und des Verursacherprinzips im Lichte aktueller EuGH-Judikatur sowie die Prozessführung bei grenzüberschreitenden Umwelthaftungsverfahren diskutiert.
Alle Teilnehmer waren sowohl vom hohen Niveau der geführten Diskussion als auch vom stimmungsvollen Tagungsort, dem „Herrensaal" des Palais Niederösterreich in der Wiener Herrengasse, begeistert.
Die beteiligten Rechtsanwälte und Consulter werden auch künftig bei internationalen Fragestellungen im Rahmen des Netzwerks zusammenarbeiten und planen, im nächsten Jahr wieder ein solches Symposium zu veranstalten.
-> http://www.haslinger-nagele.com/
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Rechtsprechung des VwGH zur UVP 2023
Vorliegen eines Städtebauvorhabens Frage des Einzelfalles; Voraussetzungen für die Aussetzung eines Planes wegen unterbliebener SUP Anh 1 Z ...
-
Zwei englischsprachige Begriffe werden in der UVP-Praxis häufig verwendet: Screening und Scoping. Screening Darunter versteht man eine A...
-
Präklusion für Formalparteien im „Großverfahren“ VwGH 28.01.2020, Ra 2019/03/0162 (Dritte Piste, Flughafen Wien-Schwechat) § 44a Abs 3 AVG, ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen