Am Mittwoch, 11. Mai 2022, 16:45 Uhr, SEM 31, beginnt die Lehrveranstaltung
030776 KU Umweltverträglichkeitsprüfung (2022S)
An/Abmeldung
Die Anmeldung ist grundsätzlich bereits abgeschlossen. Da noch Plätze verfügbar sind, ist eine persönliche Anmeldung auch noch beim ersten Termin am 11. Mai 2022, 16:45 Uhr möglich.
- Anmeldung von Fr 01.04.2022 00:01 bis Sa 30.04.2022 23:59
- Abmeldung bis Mi 11.05.2022 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
NMi11.05.16:45 - 19:15Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Mi18.05.16:45 - 19:15Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Mi25.05.16:45 - 19:15Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Mi08.06.16:45 - 19:15Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Mi15.06.16:45 - 19:15Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist das Erlernen der wesentlichen rechtlichen Aspekte sowohl des Unionsrechtes als auch des österreichischen Rechts für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Dabei wird neben dem Unionsrecht und dem österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz samt dazugehörigem Verfahrensrecht auch die Aarhus Konvention und deren Bedeutung für das UVP-Verfahren behandelt.
Anhand der Lernunterlage des Vortragenden und den maßgeblichen Gesetzestexten werden die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung zum UVP-Verfahren dargestellt und mit den Studierenden erörtert.
In einer schriftlichen Klausur sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können wiedergeben.
Anhand der Lernunterlage des Vortragenden und den maßgeblichen Gesetzestexten werden die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung zum UVP-Verfahren dargestellt und mit den Studierenden erörtert.
In einer schriftlichen Klausur sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können wiedergeben.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
eine schriftliche Klausur
Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen)
Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
positive Beurteilung der Klausur; in Zweifelsfällen kann auch die mündliche Mitarbeit (ausschließlich im positiven Sinne) herangezogen werden
Prüfungsstoff
Vortrag, Diskussion
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