Donnerstag, 28. Januar 2016

Energie-Infrastrukturpaket mit UVP-Novelle ohne Verfassungsbestimmungen beschlossen

SPÖ und ÖVP bringen rechtliche Erleichterung von Infrastrukturprojekten als einfaches Gesetz durch den Nationalrat - Neuregelung zum UVP-Feststellungsverfahren

Wien (Parlamentskorrespondenz) - Ein Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP brachte am 27. Jänner 2016 im Nationalrat das Energie-Infrastrukturgesetz  (626 BlgNR XXV.GP) auf einfachgesetzliche Ebene. Dieses scheinbar nur formaljuristische Vorgehen barg Zündstoff: Herausgenommen wurden aus der Regierungsvorlage zur Erfüllung einer EU-Verordnung für transeuropäische Energienetze jene Bestimmungen, die Länderkompetenzen einschränken. Dadurch war die Vorlage nicht mehr in Verfassungsrang, und konnte ohne Zweidrittelmehrheit im Plenum beschlossen werden. Ausschlaggebend für diesen Schritt der Regierungsfraktionen war die Weigerung der Grünen, dem Gesetzespaket zuzustimmen, wenn darin die Mitspracherechte von NachbarInnen bei Infrastrukturprojekten nicht ausgeweitet werden. Konkret zu diesem Punkt heißt es im Abänderungsantrag, um die Öffentlichkeit in Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Verfahren gemäß EU-Recht frühzeitig einzubinden, können künftig Nachbarinnen und Nachbarn ab der online-Veröffentlichung eines Feststellungsbescheids, ob ein UVP erforderlich ist oder nicht, beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von vier Wochen Beschwerde gegen den Bescheid einlegen.
Den Oppositionsparteien schmeckt dieses Vorgehen der Koalitionsparteien gar nicht. Ungeachtet verschiedener inhaltlicher Kritikpunkte an der Gesetzesinitiative prangerten sie im Plenum unisono an, es entspreche nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten, Abänderungen zu einem Gesetzesvorschlag abseits des Verhandlungstisches durchzusetzen.
Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner räumte ein, wünschenswert wäre eine breite Unterstützung für das Gesetzespaket gewesen, aus Zeitgründen sei dieses Bestreben aber hintangestellt worden. Er unterstrich ebenso wie die Redner von SPÖ und ÖVP, das Energie-Infrastrukturgesetz schaffe nun Rechtssicherheit für Projektverantwortliche und somit auch für Infrastrukturprojekte, die Österreich bei der Energiewende unterstützen. Damit trage man nicht zuletzt den energiepolitischen Vorgaben der UN-Klimaschutzkonferenz von Paris Rechnung.
Ein von den Regierungsfraktionen eingebrachter und mehrheitlich beschlossener Entschließungsantrag an den Umweltminister stößt eine weitere Novelle an, die ein Upgrade von Stromleitungen von 220 auf 380 Kilovolt ohne UVP-Verfahren ermöglichen soll. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf erwarten SPÖ und ÖVP bis Mitte dieses Jahres.

UVP-Verfahren im (Auf-)Wind?

  Als Teil des von der Bundesregierung beschlossenen   „Energiepakets“   ist am 23. März 2023 die novellierte Fassung des   Umweltverträglic...